Mitteilung des Bereichs Friedhofswesen
Es wurde festgestellt, dass auf den Friedhöfen Wasser zur privaten Bewässerung mit Kanistern/Kannen vom Friedhof mitgenommen wurde.
Des Weiteren wird privater Müll in den Restabfallbehältern entsorgt.
Das Wasser darf nur zur Bewässerung der Grabstätten entnommen werden.
Das Gleiche gilt auch für die Entsorgung der Abfälle. Nur die Friedhofsabfälle sind auf dem Friedhof zu entsorgen.
Es ist zu beachten, dass die Wassergebühren sowie die Entsorgung der Abfälle in der Friedhofsunterhaltungsgebühr enthalten sind, d.h. mit Steigerung der Wasserkosten steigt auch die Friedhofsunterhaltungsgebühr.
Diese Wasserentnahme zu privaten Zwecken stellt eine Straftat dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Hinweise zu diesen Angelegenheiten nimmt das
Amt Plessa
Friedhofsverwaltung
Frau Heinrich
Tel.: 03533 4806-35
entgegen.
Ich bitte um Beachtung und Einhaltung.
gez. Schrey
Amtsdirektor