Wahlhelfer für Kommunalwahlen und Europawahl am 09.06.2024 gesucht
Aufruf an alle Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Bürgerinnen und Bürger zur Bildung des Wahlausschusses und der Wahlvorstände
In Vorbereitung der am 09.06.2024 stattfindenden Europawahl sowie Kommunalwahlen und möglicher Stichwahlen zum ehrenamtlichen Bürgermeister/zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin am 30.06.2024, sind für das Amt Plessa ein Wahlausschuss und 10 Wahlvorstände zu bilden. Gemäß § 98 Abs. 1 und 2 der Brandenburgischen Kommunalverordnung (BbgKWahlV) sind die zu berufenden Mitglieder der Wahlvorstände für die Europa- und Kommunalwahl zuständig.
Der Wahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzende, ihrer Stellvertreterin und fünf wahlberechtigten Beisitzern/Beisitzerinnen.
Die Berufung der Beisitzer/Beisitzerinnen erfolgt auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen aus den wahlberechtigten Personen des Wahlgebietes.
Es werden alle im Wahlgebiet des Amtes Plessa vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen aufgefordert, bis zum 01.04.2024 wahlberechtigte Personen als Beisitzer des Wahlausschusses vorzuschlagen.
Der Wahlvorstand besteht aus dem/der Wahlvorsteher/in als Vorsitzende/n, seinem/r Stellvertreter/in und weiteren sechs Beisitzern. Er ist für die Wahl im Wahllokal zuständig. Für die 10 Wahllokale sucht das Amt Plessa Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, als Wahlhelfer/innen mitzuarbeiten. Die Wahlhelfer/innen werden im Vorfeld der Wahl in einer Schulung auf ihre Aufgaben vorbereitet. Sie erhalten ein fundiertes Wissen, das sie befähigt, einen ordnungsgemäßen Verlauf der Wahlhandlung zu gewährleisten. Die Wahllokale öffnen am Wahltag um 8:00 Uhr.
Bei Interesse als Mitglied im Wahlvorstand melden Sie sich bitte ebenfalls bis spätestens 01.05.2024 beim Amt Plessa.
Den Meldebogen finden Sie im Downloadbereich zu dieser Meldung (siehe unten).
Auf die Hinderungs- und Ablehnungsgründe gemäß § 92 Abs. 4 und 5 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) wird an dieser Stelle hingewiesen. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht Wahlleiter oder dessen Stellvertreter sein und keine ehrenamtliche Tätigkeit als Beisitzer im Wahlausschuss oder als Mitglied im Wahlvorstand ausüben.
Alle in § 92 Abs. 5 BbgKWahlG genannten Personen dürfen die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 92 Abs. 1 Satz 1 ablehnen.
Ihre Ansprechpartner sind:
Frau Anja Heller, Telefon 03533 480612,
Frau Julia Steglich, Telefon 03533 480642,