Gemeinde Plessa - Bewerber für die Schöffenwahl 2023 gesucht
Zum 31. Dezember 2023 endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im ersten Halbjahr 2023 wird bundesweit die Neuwahl der Schöffen vorbereitet.
Die festgelegte Anzahl der Haupt- und Ersatzschöffen wird vom Präsidenten des Landgerichtes Cottbus auf die Gemeinden des Bezirkes in Anlehnung an die Einwohnerzahlen der Gemeinden verteilt.
Entsprechend dieser Festlegung wird aus der Gemeinde Plessa eine Person benötigt, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnimmt.
Die Vorschlagsliste muss allerdings doppelt so viele Kandidaten enthalten, wie Schöffen benötigt werden.
Vom Amt Plessa ist die Vorschlagsliste mit Bewerbern für dieses Amt zu erstellen. Die Gemeindevertretung muss mit 2/3 Mehrheit über die Kandidaten befinden.
Es werden interessierte Bürger aus der Gemeinde Plessa gesucht, die am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden und bereit sind, für dieses Ehrenamt zu kandidieren. Auch Bewerber, die bereits zwei Wahlperioden als Schöffen tätig waren, können sich erneut bewerben.
Die anderen Gemeinden des Amtes Plessa müssen keine Schöffinnen und Schöffen vorschlagen, sind jedoch trotzdem berechtigt, eine Vorschlagsliste zur Schöffenwahl einzureichen.
Bürger, die Interesse an der Ausübung des Schöffenamtes haben, werden gebeten, sich bis zum 17. März 2023 zu bewerben.
Das entsprechende Formular hierfür erhalten Sie beim Amt Plessa oder finden Sie auf der Homepage des Amtes Plessa www.plessa.de unter der Rubrik Verwaltung - Bekanntmachungen sowie im Download-Bereich zu dieser Meldung (siehe unten).
Auskünfte zu diesem Ehrenamt werden Ihnen von der Wahlleiterin Frau Heller (Tel. 03533/480612) oder stellv. Wahlleiterin Frau Steglich (Tel. 03533/480642) erteilt.