Satzungen

Beitragsaufwand Gewässerunterhaltung Gewässerverband Schraden

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Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“
beschlossen am 13. 12. 2023, gültig ab 01. 01. 2024 (veröffentlicht im Amtsblatt 1a/2024) [58.89 kB]
Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“
beschlossen am 07. 12. 2022, gültig ab 01. 01. 2023 bis 31. 12. 2023 (veröffentlicht im Amtsblatt 1/2023) [110.04 kB]
Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“
beschlossen am 09. 02. 2022, gültig ab 01. 01. 2022 bis 31. 12. 2022 (veröffentlicht im Amtsblatt 3/2022) [61.99 kB]
Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“
beschlossen am 21. 04. 2021, gültig ab 01. 01. 2021 bis 31. 12. 2021 (veröffentlicht im Amtsblatt 5/2021) [60.62 kB]
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes „Kleine Elster-Pulsnitz“ vom 12.12.2019
beschlossen am 09. 12. 2020, gültig ab 01. 01. 2021 (veröffentlicht im Amtsblatt 1/2021) [50.91 kB]
Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes
beschlossen am 11. 12. 2019, gültig ab 01. 01. 2020 bis 31. 12. 2020 [109.2 kB]
Satzung über die Umlegung des Beitragsaufwandes der Gemeinde Schraden für die auf sie entfallenden Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer im Einzugsgebiet des Gewässerverbandes
beschlossen am 19. 05. 2010, gültig ab 01. 01. 2011 [13.58 kB]