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EU-Parkausweis für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde sowie diesen gleichzustellende Personen erhalten auf Antrag seit dem 01. Januar 2001 einen EU-einheitlichen Lichtbild-Parkausweis. Die bis dahin ausgestellten Parkausweise gelten aber bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiter, längstens jedoch bis zum 31.Dezember 2010.
Durch den EU-Parkausweis soll das Parken im europäischen Ausland wesentlich vereinfacht werden. Gleichzeitig ist der Parkausweis durch ein Foto des Inhabers und seine Unterschrift besser gegen Missbrauch geschützt als bisher.
Da nicht die Parkregelungen für behinderte Menschen, sondern lediglich der Ausweis vereinheitlicht wurde, erläutert ein amtliches Merkblatt die Parkvergünstigungen in den Mitgliedsstaaten in sämtlichen Sprachen, so daß bei einem Auslandsbesuch lediglich das entsprechende Blatt aufgeklappt werden muss.
Außer in den Mitgliedsstaten der EU wird der Parkausweis in vielen weiteren europäischen Ländern wie in der Schweiz, der Türkei, der Tschechischen Republik, in Polen, Ungarn und Kroatien anerkannt.
Beantragt werden kann der Ausweis beim Straßenverkehrsamt.
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- vollständige Kopie des Schwerbehinderten- bzw. Schwerbeschädigtenausweises oder des Feststellungsbescheides des Versorgungsamtes.
Aus diesen Unterlagen muss erkennbar sein, dass der Antragsteller außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") oder blind (Merkzeichen "Bl") ist oder diesem Personenkreis gleichzustellen ist.
- Passfoto (bitte auf der Rückseite den Namen und die Anschrift des Antragstellers vermerken)
oder
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular des Versorgungsamtes
- Passfoto (bitte auf der Rückseite den Namen und die Anschrift des Antragstellers vermerken)
oder
- noch gültiger Parkausweis und Passfoto, wenn nur ein Umtausch gegen den EU-Parkausweis gewünscht wird.
keine
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
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