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Öffentliche Verkehrsflächen, Aufbruchgenehmigung beantragen
Alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen der Genehmigung durch die Gemeinde, diese ist teilweise gebührenpflichtig. Insbesondere das Verlegen der Hausanschlüsse von Medien (Gas, Strom, Telefon usw.) ist rechtzeitig zu beantragen.
Genehmigungen für Aufgrabungen im öffentlichen Straßenland werden in der Regel durch den ausführenden Baubetrieb beantragt und durch die Gemeindeverwaltung (Bauamt) geprüft und erteilt.
Die Genehmigung ersetzt jedoch keine Erlaubnis, die auf Grund anderer gesetzlicher Regelungen erforderlich ist und auch keine Zustimmung eines anderen Betreibers von Ver- und Entsorgungsanlagen innerhalb des öffentlichen Straßenraumes.
Anträge sind zu stellen und müssen
- den Antragsteller und
- seinen Auftraggeber mit Anschrift und Tel.-Nr.,
- Ort und Zeit der Aufgrabung,
- den verantwortlichen Mitarbeiter der Baufirma mit Tel.-Nr. und
- als Anlage eine Lageskizze
enthalten.
> Formular vorhanden <
siehe Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde
Haus II / Erdgeschoss
Steinweg 6
(03533) 4806-36
(03533) 5213