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Hundesteuerersatzmarke

Kurzinformationen

Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Die Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke kann nur an den gemeldeten Hundehalter und deren Ehegatten erfolgen.

Beschreibung

Werden Personen zum Empfang einer Steuerersatzmarke von dem Hundehalter beauftragt, so haben diese sich auszuweisen und eine Vollmacht des Hundehalters vorzulegen und zu übergeben.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Personalausweis

Kosten

keine

Ansprechpartner

Fachbereich II: Finanzen & Controlling
Herr Oliver Schützel
Haus II / 1. Etage
Steinweg 6

Telefon (03533) 4806-21
Telefax (03533) 5213