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Ordnungsbehördliche Aufgaben

Kurzinformationen

Die Aufgaben eines Ordnungsamtes sind überwiegend mit den Begriffen „Abwehr von Gefahren“ und „Aufgaben der öffentlichen Ordnung“ verbunden.

Beschreibung
  • Meldewesen
  • Pass- und Personalausweisrecht
  • Ausländerbehörde
  • Staatsangehörigkeitsrecht
  • Gewerbeaufsicht
  • Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
  • Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
  • Ordnungsbehördliche Erlaubnis für Lärmbelästigung durch Musik und Feiern aller Art
  • Ordnungsbehördliche Erlaubnis für Veranstaltungen, Feuerwerken (privat) und Lagerfeuer
  • Unbedenklichkeitserklärungen (Außenstarts und -landungen von Luftfahrzeugen / Ballone)
  • Beglaubigungen
  • Bürgerbeschwerden / Bürgerhinweise
  • Durchführung von Zwangsgeldverfahren zur Durchsetzung der Schulpflicht gemäß Bbg.SchulG
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wie z.B.
  1. ruhestörender Lärm gemäß des u. g. Immissionsschutzgesetzes des Landes Brandenburg sowie der Geräte- und Lärmschutzverordnung
  2. nicht erledigte Anliegerpflichten einschließlich Winterdienst gemäß der u. g. Straßenreinigungssatzung
  3. ordnungswidrig abgestellte nicht zugelassene Fahrzeuge / Autowracks gemäß der u. g. Altauto-Verordnung und des Brandenburgischen Straßengesetzes
  4. illegale Müllablagerung
  5. illegale Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum gemäß der u. g. Stadtordnung
  6. Graffiti außerhalb zugelassener Flächen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß der u. g. Stadtordnung
  • Halten von gefährlichen Hunden
  • Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr
  • Friedhofsangelegenheiten
  • Bekämpfung und Ahndung der Schwarzarbeit
  • Schornsteinfegerwesen
  • Namensänderungen
  • Wildschadensbearbeitung
  • Jagd- und Fischereirecht
  • Fundmunition
  • Katastrophenschutz
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Abwehrender Brandschutz (Feuerschutz)
  • Feuerwehrtechnisches Zentrum (FTZ)
  • Feuerwehr
  • Notfallrettung & Qualifizierter Krankentransport
  • Integrierte Leitstelle für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rechtsgrundlagen

Kosten
  • Antragstellung gebührenfrei
  • Erlaubnis gebührenpflichtig