Amt Plessa | Steinweg 6 | 04928 Plessa

Login   |   Startseite   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Fachbereich III: Bürgerservice & Verwaltungssteuerung

Lagerfeuer


Kurzinformationen

  • Das Entzünden und Abbrennen von Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern auf öffentlichen oder privaten Grundstücken bedarf der Erlaubnis.
  • Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen sowie stark wasserhaltigem Grünschnitt, behandeltem Holz und anderen brennbaren Abfällen ist verboten.
  • Feuerstellen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m zum Wald unterliegen zusätzlich einer besonderen Erlaubnispflicht nach den Vorschriften des Waldgesetzes des Landes Brandenburg.
  • Bei Umzügen dürfen Fackeln (keine Pech-Fackeln) nur mitgeführt werden, wenn für geeignete Löscheinrichtungen während des Umzuges gesorgt ist.
  • Lagerfeuer auf Grundstücken Dritter z.B. Wiesen, Felder, Strände oder andere öffentliche Bereiche ohne Genehmigung des Eigentümers sind verboten.

Beschreibung

Eine Gefährdung oder Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 LimschG ist in der Regel nicht zu erwarten, wenn die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden:

  1. Die Verbrennung wird nur gelegentlich durchgeführt.
  2. Die Größe des Feuerhaufens darf die Maße von 1 m Höhe und 1 m Durchmesser nicht übersteigen.
  3. Als Brennstoff wird nur naturbelassenes, stückiges Holz z.B. Scheitholz, Äste und Reisig genutzt.
  4. Der Brennstoff muss trocken sein.
  5. Abfälle gehören nicht ins Holzfeuer.
  6. Keine Verbrennung von Laub.
  7. Kleintiere durch Umschichtung des Haufwerkes vor dem Ingangsetzen des Feuers schützen.
  8. Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind dürfen keine Holzfeuer entzündet werden.
  9. Der Abstand des Feuers zum Wald muss mindestens 100 m, bei selbstgenutzten Grundstücken in Waldnähe mindestens 30 m betragen. Ab Waldbrandwarnstufe 1 ist auch auf diesen Grundstücken das Verbrennen verboten.
  10. Die Nachbarschaft ist vor dem Termin zu informieren.
  11. Die Feuerstelle muss von einer volljährigen Aufsichtsperson überwacht werden.
  12. Der Verbrennungsplatz darf nicht verlassen werden, bevor das Feuer und die Glut vollständig erloschen sind. Das Erlöschen ist ebenfalls von einer volljährigen Person zu beaufsichtigen.
  13. Es sind immer Löschmittel bereit zu halten.
  14. Die Höhe der Flammen darf 1 m nicht überschreiten.
  15. Die Nachbarschaft darf durch Rauchentwicklung nicht belästigt werden.
  16. Bei starkem Rauch oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen.
  17. Angrenzende Gebäude und Einrichtungen, auch auf den Nachbargrundstücken dürfen nicht gefährdet werden.
  18. Die Feuerstelle muss im ausreichenden Abstand von Gebäuden und Verkehrsflächen entfernt sein (mindestens 10 m).
  19. Keine Verbrennung bei Waldbrandstufe 3 u.4 und bei starkem Wind (deutliche Bewegung armstarker Äste).
  20. Keine Brandbeschleuniger, wie Benzin, Verdünnung usw. benutzen.

In Gebieten mit erhöhter Feinstaubbelastung, für die Luftreinhalte- oder entsprechende Aktionspläne aufzustellen sind, sind auch offene Holzfeuer unzulässig, da auch sie erheblich zur Feinstaubbelastung beitragen.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Erlaubnis 10,00 bis 75,00 EUR


Ansprechpartner

n. n.
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
Telefon (03533) 4806-41
Telefax (03533) 5213


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
Kontaktinformation
 

Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

Öffnungszeiten der
Amtsverwaltung

 

Mo.    - geschlossen -
Di.      08:30 Uhr - 12:00 Uhr
             14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.     - geschlossen -
Do.     08:30 Uhr - 12:00 Uhr
              14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr.       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

 
 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

27. 11. 2024 - Uhr

 

30. 11. 2024

 

30. 11. 2024 - Uhr

 
 
 
 

Wappen

 
 
 

Maerker

 

 

_____________

 

 

Was suchen Sie?