Hundehaltung

Kurzinformationen

Das Ordnungsamt überwacht die Hundehalter nach der Hundehalterverordnung, stellt fest, welche Hunde als gefährlich gelten, betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren, sorgt für die Kennzeichnung von bestimmten Hunden, setzt Leinenzwänge nach der Hundehalterverordnung fest. Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales - GebOMIK)

 

Ansprechpartner

Fachbereich III: Bürgerservice & Verwaltungssteuerung
Frau Julia Steglich
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6

Telefon (03533) 4806-42
Telefax (03533) 5213
Formulare
Abmeldung Hund
Anmeldung Hund