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Kinderreisepass
Kurzinformationen
Häufige Fragen und Antworten zu Pässen
Kinderreisepässe dürfen seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bis zum 31.12.2023 ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.
Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.
Ansprechpartner
Fachbereich III: Bürgerservice & Verwaltungssteuerung
Frau Silke Höfig
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
(03533) 4806-43
(03533) 5213
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