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Datenschutzbeauftragte/r
Beschreibung
Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen. Die Aufgabe und Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten wird in § 4f und § 4g des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Er überwacht vorrangig die Datenverarbeitungsprogramme und macht das datenverarbeitende Personal mit dem Datenschutz vertraut. Zum Datenschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Rechtsgrundlagen
- EU-DSGVO (europäische Datenschutz-Grundverordnung)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)
Formulare
Antrag auf Akteneinsicht