Fachbereich II: Finanzen & Controlling
Hundesteuerersatzmarke
Kurzinformationen
Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt. Die Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke kann nur an den gemeldeten Hundehalter und deren Ehegatten erfolgen.
Beschreibung
Werden Personen zum Empfang einer Steuerersatzmarke von dem Hundehalter beauftragt, so haben diese sich auszuweisen und eine Vollmacht des Hundehalters vorzulegen und zu übergeben.
Rechtsgrundlagen
- Hundesteuergesetz in der Fassung vom 24. Januar 1995
- (Hundesteuersatzung der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Herr Oliver Schützel
Haus II / 1. Etage
Steinweg 6
(03533) 4806-21
(03533) 5213