Amt Plessa | Steinweg 6 | 04928 Plessa

Login   |   Startseite   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Schiedsstellen


Kurzinformationen

Die Aufgabe einer Schiedsstelle besteht darin, Streitigkeiten zwischen Bürgern untereinander bzw. Bürgern und Firmen, Vereinen und Einrichtungen außergerichtlich zu schlichten, d. h. es wird in einem vom Schiedstellengesetz vorgebenem Verfahren, insbesondere in einer Schlichtungsverhandlung versucht, Konflikte zu klären und eine Lösung herbeizuführen.

Der Antrag auf Durchführung der Schlichtungsverhandlung ist bei der zuständigen Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich vor der Schiedsperson zu Protokoll zu erklären. Zuständig ist die Schiedsstelle, in deren Bereich der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnt.


Beschreibung

Die Zielvorstellung des Gesetzgebers besteht darin, dass die streitenden Parteien ihren Streit beilegen und einen Vergleich schließen. Der Vorteil eines so zustande gekommenen Vergleiches liegt erstens in den erheblich geringeren Kostenfolgen gegenüber einem Gerichtsverfahren mit entsprechenden Gerichts- und Anwaltsgebühren und zweitens in der gleichwohl gegebenen Vollstreckbarkeit des Vergleiches. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet den Rechtsstreit im Wege des Vergleiches beizulegen. Es ist durch die Schiedssperson auf Antrag durchzuführen in:

1. Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

  • vermögensrechtliche Ansprüche, wie Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe von Sachen, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Belange
  • nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre (außer in Presse und Rundfunk)

2. In Strafsachen, als Vergleichsbehörde gem. § 380 Abs. 1 Strafprozessordnung. Es handelt sich dabei um folgende Vergehen:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB)
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Name und Anschrift der Parteien
  • allgemeine Angabe des Streitgegenstandes
  • Unterschrift des Antragsstellers
  • erforderlichen Abschriften

Gebühren

Die Gebühr beträgt mindestens 10 € höchstens 40 €.

Kontaktinformation
 

Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

Öffnungszeiten der
Amtsverwaltung

 

Mo.    - geschlossen -
Di.      08:30 Uhr - 12:00 Uhr
             14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.     - geschlossen -
Do.     08:30 Uhr - 12:00 Uhr
              14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr.       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

 
 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

27. 11. 2024 - Uhr

 

30. 11. 2024

 

30. 11. 2024 - Uhr

 
 
 
 

Wappen

 
 
 

Maerker

 

 

_____________

 

 

Was suchen Sie?