Amt Plessa | Steinweg 6 | 04928 Plessa

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Fachbereich III: Bürgerservice & Verwaltungssteuerung

Nebenwohnung


Kurzinformationen

Eine Hauptwohnung ist für ledige Einwohner die vorwiegend benutzte Wohnung. Eine Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die Minderjährigen einziehen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung

  • Personalausweis oder Reisepass


Fristen

2 Wochen


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau Silke Höfig
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
Telefon (03533) 4806-43
Telefax (03533) 5213


Formulare

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Kontaktinformation
 

Amt Plessa
Steinweg 6
04928 Plessa

 

Öffnungszeiten der
Amtsverwaltung

 

Mo.    - geschlossen -
Di.      08:30 Uhr - 12:00 Uhr
             14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi.     - geschlossen -
Do.     08:30 Uhr - 12:00 Uhr
              14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr.       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

 
 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

27. 11. 2024 - Uhr

 

30. 11. 2024

 

30. 11. 2024 - Uhr

 
 
 
 

Wappen

 
 
 

Maerker

 

 

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