Fachbereich III: Bürgerservice & Verwaltungssteuerung
Nebenwohnung
Kurzinformationen
Eine Hauptwohnung ist für ledige Einwohner die vorwiegend benutzte Wohnung. Eine Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die Minderjährigen einziehen.
Rechtsgrundlagen
(Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
Wohnungsgeberbestätigung
Personalausweis oder Reisepass
Fristen
2 Wochen
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau Silke Höfig
Haus I / Erdgeschoss
Steinweg 6
(03533) 4806-43
(03533) 5213